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Zahlungsart Nachnahme

Die Gebühr für die Nutzung des Nachnahme-Services der Deutschen Post DHL Group ist bisher in zwei Komponenten aufgeteilt: Zum einen das Nachnahmeentgelt und zum anderen zusätzlich ein Übermittlungsentgelt. Ab kommenden Donnerstag, den 01.03.2018, gibt es hier eine wichtige Neuerung, die auch Auswirkungen auf die Abläufe im Shop hat.

Zum 1. März 2018 wird diese Aufteilung abgeschafft.

Ab dann beträgt die einheitliche Nachnahmegebühr für den Händler 5,60 € (zzgl. gesetzl. MwSt.). Diese Gebühr für die Zahlungsart Nachnahme wird zusätzlich zum jeweiligen Paketpreis erhoben. Diese Änderung für den Nachnahme-Service macht eine Änderung der Gebühren – etwa im Bestellprozess und in den Rechtstexten des Onlineshops – erforderlich.