Benötigt Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
- Mindestens 10 Personen aus dem Unternehmen beschäftigen sich ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten?
- Das Hauptgeschäftsfeld des Unternehmens besteht in der Datenverarbeitung?
- Aufgrund ihres Zwecks oder ihres Umfangs ist eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Beobachtung von betroffenen Personen erforderlich?
Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden Unternehmen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, wenn mindestens eine der drei vorangestellten Fragen positiv beantwortet wird. Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das weiterhin gilt, ist jedoch noch strenger. Ein Datenschutzbeauftragter ist dann schon zu bestellen, wenn Sie in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
Outsourcing hat viele Vorteile
Ein Vertragsverhältnis ist leicht kündbar
Die Abberufung oder Kündigung von internen Datenschutzbeauftragten ist nur sehr schwer und unter besonderen Anforderungen möglich. Spätere Outsourcing-Entscheidungen ohne Einverständnis des Betreffenden während des Arbeitsverhältnisses sind nicht mehr möglich.
Zu dieser Tatsache mehr erfahren
Keine zusätzlichen Kosten für Aus- und Weiterbildung
Die Kosten sind klar kalkuliert und bezifferbar. Dadurch sind sie leichter in den Unternehmensprozessen zu berücksichtigen.
Betreuung mehrerer Konzerngesellschaften möglich ohne Arbeitnehmerüberlassungsrisiko
Die Arbeitnehmerüberlassung ist gesetzlich streng reglementiert. In Deutschland benötigt man dafür eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Außerdem besteht die Gefahr der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung, wenn Anzeichen für einen Schein-Werkvertrag oder Scheinselbstständigkeit vorliegen.
Sie vermeiden innerbetriebliche Interessenkonflikte
Ein interner Datenschutzbeauftragter wird von Dritten möglicherweise als parteiisch gesehen. Der Datenschutzbeauftragte darf nicht zusätzlich / weiterhin für solche Aufgaben zuständig sein, welche die Gefahr von Interessenskonflikten mit seiner Funktion als Datenschutzbeauftragter mit sich bringen können.
Sie profitieren von unserer Unvoreingenommenheit gegenüber dem Betrieb
Insbesondere beim Thema Datenschutz ist die Betriebsblindheit hinderlich. Ein langjähriger Mitarbeiter vertraut möglicherweise auf das Zugehörigkeits- und „Wir“-Gefühl und möchte positiv im Sinne des Unternehmens agieren.
Ihre Mitarbeiter können sich ihren Hauptaufgaben widmen
Sie vermeiden Kosten und Freistellungen für Fort- und Weiterbildungen bis die fachliche Qualifikation erreicht ist und Sie müssen keinen Mitarbeiter von seinem eigentlichen Aufgabengebiet abziehen.
Sie vermeiden das Risiko unkalkulierbarer zusätzlicher Kosten
Der Ausfall des internen Datenschutzbeauftragten (längere Krankheit, Berufsunfähigkeit, Schwangerschaft) birgt das Risiko zusätzlicher Kosten für Ersatz und plötzlichen Verwaltungsmehraufwand.
Umfassende Haftung als (Werk-)Dienstleister gegenüber eingeschränkter Haftung von Arbeitnehmern
Arbeitnehmer haften in Deutschland grundsätzlich nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln.
Die Lösung: Auslagern
Unsere Leistungen
Ganz konkret:
- Kontinuierliche Beratung und Unterstützung zur Sicherstellung des Datenschutzes
- Regelmäßige Kontrollen zur Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Kontrollen zur Wahrung der Rechte Betroffener
- Prüfung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen für den Datenschutz
- Regelmäßige Berichte Geschäftsleitung und Verantwortliche der betroffenen Geschäftsbereiche
- Tiefgehende Schulungen der Mitarbeiter und Verantwortlichen
- Entwicklung von Compliance zur betrieblichen Umsetzung des Datenschutzes
- Mitwirken bei neuen IT-Projekten zur Berücksichtigung des Datenschutzes und Durchführung von Vorabkontrollen
- Führung der Datenschutz-Dokumentation für IT-Verfahren
Häufige Fragen
Unsere Antworten
Wie schnell steht uns ein Datenschutzbeauftragter zur Verfügung?
Je eher Sie uns kontaktieren, desto besser. Unsere Consultants stehen Ihnen sofort zur Verfügung
Was kostet uns die Dienstleistung?
Unsere Angebote werden individuell erstellt und an die jeweiligen Anforderungen angepasst. Generell richten sich die Kosten nach dem zu erwartenden Aufwand. Da sich die Ausgangssituation von Unternehmen zu Unternehmen unterscheidet, ist es für beide Parteien sinnvoll, wenn wir die Unternehmensstruktur im Vorfeld kennenlernen, um Ihnen ein konkretes Angebot machen zu können.
Was ist mit besonders sensiblen Daten?
Unser Senior-Consultant war während seines Berufslebens jahrelang als Verantwortlicher eines Data Security Unternehmens im Mandantenauftrag mit der Entwicklung und Kontrolle von Datenschutz- und Datensicherheitskonzepten für hochsensible Daten betraut.
Wie geht es nach der Kontaktaufnahme weiter?
Wir versuchen immer schnellstmöglich auf Anfragen zu reagieren. Bei der Zusammenarbeit beim Datenschutz kommt es uns auf Vertrauen an, daher versuchen wir zeitnah einen ersten unverbindlichen und persönlichen Besprechungstermin zu vereinbaren.
Wenn Sie sich dazu entschließen mit uns zusammenzuarbeiten, kommt es dann zum Vertragsabschluss und danach können Sie unseren Berater nach den Vorschriften des BDSG zu Ihrem betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen. Ihr neuer Datenschutzbeauftragter wird dann zunächst die IST-Situation analysieren und Ihnen dann gegebenenfalls Maßnahmen empfehlen, wie Sie effizient zur SOLL-Situation gelangen.
Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose und unverbindliche Erstberatung
Rufen Sie uns einfach an…
+49 (0)2166 – 672616
Montags – Freitags
8:30 Uhr bis 17:00 Uhr
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