Diesel-Fahrverbot: Onlinehandel und Zustellfahrzeuge

Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in Innenstädten sind grundsätzlich erlaubt. Die Richterinnen und Richter des obersten deutschen Verwaltungsgerichts halten Fahrverbote für zulässig, verweisen aber zugleich auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter, müssen am ehesten mit einem Fahrverbot rechnen. Autos mit Euro-5-Dieselmotor dürfte das erst später drohen.

Städte und Kommunen dürfen das Fahrverbot grundsätzlich ohne Regelung des Bundes erteilen. In der Ausgestaltung der Fahrverbote sind auch Ausnahmeregelungen vorgesehen, denn durch dieses Diesel-Verbot in Innenstädten wären auch die Zustellfahrzeuge von DHL, Hermes, UPS und Co. betroffen, sofern diese mit Dieselmotoren ausgestattet sind und keine Euro-6 erfüllen.

Fazit:

Als Onlinehändler bleibt nur die Hoffnung, dass die Kommunen und Städte eine Fahrverbots-Regelung ausarbeiten, die Lieferfahrzeuge nicht betrifft. Aus mehreren unbestätigten Quellen erfährt man, dass die Ausarbeitung und Umsetzung eines Fahrverbotes etwa 6 – 10 Monate in Anspruch nimmt. Zu diesem Zeitpunkt befinden wir uns mitten im (Vor-)Weihnachtsgeschäft. Eine unzureichende Regelung würde den Handel erheblich treffen.

Zahlungsart Nachnahme

Die Gebühr für die Nutzung des Nachnahme-Services der Deutschen Post DHL Group ist bisher in zwei Komponenten aufgeteilt: Zum einen das Nachnahmeentgelt und zum anderen zusätzlich ein Übermittlungsentgelt. Ab kommenden Donnerstag, den 01.03.2018, gibt es hier eine wichtige Neuerung, die auch Auswirkungen auf die Abläufe im Shop hat.

Zum 1. März 2018 wird diese Aufteilung abgeschafft.

Ab dann beträgt die einheitliche Nachnahmegebühr für den Händler 5,60 € (zzgl. gesetzl. MwSt.). Diese Gebühr für die Zahlungsart Nachnahme wird zusätzlich zum jeweiligen Paketpreis erhoben. Diese Änderung für den Nachnahme-Service macht eine Änderung der Gebühren – etwa im Bestellprozess und in den Rechtstexten des Onlineshops – erforderlich.

Produktdarstellung im Onlineshop, E-Commerce

Die richtige Produktdarstellung im Onlineshop entscheidet darüber, ob aus einem Besucher auch ein Kunde wird. Diese Entscheidung wird zu einem wesentlichen Teil von Emotionen beeinflusst. Die visuelle Präsentation des Produktes muss also, genau wie der Produkttext auch, den Kunden sachlich über die Qualität und die Beschaffenheit des Produktes informieren und gleichzeitig den bekannten „guten Eindruck“ hinterlassen. Aber für einen erfolgreichen Kaufabschluss im Onlineshop braucht es mehr als nur Produktkompetenz.

Am 19.03.2018 von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr referieren die Experten von SellerBoost und Händlerbund im ArcusPark Leipzig über die richtige Produktdarstellung im Onlineshop.
https://en.xing-events.com/produktdarstellung-leipzig.html

Sollte es Ihnen nicht möglich sein nach Leipzig zu fahren, kontaktieren Sie uns gerne und erfahren Sie von unseren E-Commerce-Experten worauf es bei der richtigen Produktdarstellung und der Gestaltung der Customer Journey ankommt.

emedia3 E-Commerce-Blog, Full Service Agentur

In unserem neuen Blog informieren wir Sie über allen Themen rund um neue Entwicklungen, Trends und Anforderungen an Onlineshops. Manchmal reicht schon eine Anregungen, ein Tipp oder ein kleiner Impuls um neuen Schwung ins E-Commerce Business zu kriegen oder um auf bestehenden Erfolgen auszubauen.

Unser Agentur-Blog ist hilfreich, präsent und unterhaltsam, aber auch im gleichen Maße kritisch. Er ist die konsequente Weiterentwicklung unserer mehr als 10 jährigen soliden Erfahrung in der E-Commerce-Branche und nicht nur das bloße Ergebnis von Mitarbeitern, die scheinbar zu viel Zeit haben.

Wir halten Sie auf dem Laufenden – und wie immer gilt: Sprechen Sie uns gerne direkt an.